Kfz Versicherung, Winterreifenpflicht: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Es besteht eine situative Winterreifenpflicht Zunächst gilt es klarzustellen, dass es nach § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) Pflicht ist, bei…“)
(kein Unterschied)

Version vom 1. Oktober 2020, 07:26 Uhr

Es besteht eine situative Winterreifenpflicht


Zunächst gilt es klarzustellen, dass es nach § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) Pflicht ist, bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Winterreifen zu fahren. Es handelt sich also nicht nur um eine bloße Empfehlung.


Eine gesetzliche Regelung dazu, ab welchem Datum oder welchen Temperaturen man mit Winterreifen fahren muss, gibt es hingegen nicht. Eine Winterreifenpflicht besteht also nur bei winterlichen Straßenverhältnissen (situative Winterreifenpflicht).