Firmenrechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Firmenrechtsschutzversicherung  (oder auch  Gewerberechtsschutzversicherung und Berufsrechtsschutzversicherung' benannt)'' erstreckt sich auf Rechtsstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit der  
Die Firmenrechtsschutzversicherung  '''(oder auch  Gewerberechtsschutzversicherung und Berufsrechtsschutzversicherung benannt)''' erstreckt sich auf Rechtsstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit der  


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Version vom 7. Oktober 2020, 06:44 Uhr

Die Firmenrechtsschutzversicherung (oder auch Gewerberechtsschutzversicherung und Berufsrechtsschutzversicherung benannt) erstreckt sich auf Rechtsstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit der

- selbständigen,
- gewerblichen
- und freiberuflichen

Tätigkeit stehen.

Versicherter Personenkreis

- Firmeninhaber,
- und Mitarbeiter.

Versicherungsschutz besteht in der Eigenschaft als

- Eigentümer,
- Vermieter,
- Verpächter,
- Mieter,
- Pächter,
- Nutzungsberechtigter von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen

Versicherbare Rechtsbereiche sind:

- Firmenrechtsschutz (mit umfangreicher Standard-Grundabdeckung)
- Verkehrsrechtsschutz,
- Immobilienrechtsschutz,
- Arbeitgeberrechtsschutz,
- Internetrechtsschutz – CyberRisk, DataRisk

Allgemeine Leistungen der Firmenrechtsschutzversicherung – je nach Versicherer unterschiedlich:

- freie Anwaltswahl durch den Versicherungsnehmer
- Anwaltsempfehlung durch den Versicherer,
- anwaltliche telefonische Erstberatung,
- mobiler Anwalt – Besuch des Anwalt in der Firma,
- außergerichtliche Anwaltstätigkeit,
- Verzicht des Versicherers bei Vorvertraglichkeit – 5 Jahre,
- Kostenübernahme eines Meditationsverfahrens,
- Verzicht auf die Selbstbeteiligung im Meditationsverfahren,
- Leistung im Einspruchsverfahren / Widerspruchsverfahren,
- Vorsorgezusage für neue Risiken ohne Wartezeiten,
- Vertragsupdategarantie,
- und Stellung einer Strafkaution.

Versicherte Kosten in der Firmenrechtsschutzversicherung sind die

- Anwaltskosten / Korrespondenzanwaltskosten,
- Gerichtskosten,
- Vollstreckungskosten,
- Gutachterkosten,
- Übersetzungskosten / Dolmetscherkosten,
- Zeugengelder,
- Kautionskosten (Strafvollzugsschutz im Ausland als Darlehen,)
- Kosten eines Nebenklägers,
- und Kosten des Prozessgegners.

Wartezeiten in der Firmenrechtsschutzversicherung betragen drei Monate:

- Rechtsschutz im Vertrags-/ Sachenrecht (außer bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aufgrund eines Kauf- oder Leasingvertrages für ein fabrikneues KFZ)
- Arbeitsrechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
- Sozialgerichtsrechtsschutz
- Steuerrechtsschutz vor Gerichten (Steuer-Bußgeldverfahren sind ausgenommen)
- Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen
- Verwaltungsrechtsschutz im privaten Bereich vor deutschen Gerichten

Wartezeiten entfallen bei der:

- Schadenersatzrechtsschutz
- Strafrechtsschutz
- Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz
- Disziplinar- und Standesrechtsschutz
- Beratungsrechtsschutz Familien / Erbrecht
- Opferrechtsschutz

Generelle Ausschlüsse in der Firmenrechtsschutzversicherung

- vom Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Versicherungsfälle
- Konkurs oder Vergleich des Versicherungsnehmers
- Patent – oder Urheberrechtsverletzungen
- Enteignungsverfahren
- Zahlung von Geldstrafen bzw. Bußgeldern von verlorenen gerichtlichen Auseinandersetzungen


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👁 Siehe auch: Betriebshaftpflichtversicherung

Schlagwort: Firmenversicherung, Firmenversicherungen


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