Berufshaftpflichtversicherung, Personenschaden: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 7. Oktober 2020, 16:07 Uhr
Von einem Personenschaden spricht man, wenn eine Person/en Vermögensnachteile durch eine Gesundheitsschädigung, Verletzung oder Tod erleidet. Personenschäden gehen schnell in die Tausende. Hier sind hohe Versicherungssummen angebracht. Personenschäden lösen häufig hohe Abfindungszahlungen aus und führen zu dauernden Rentenzahlungen, daher ist auf ausreichende Deckung zu achten.
⚠️ Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt i.d.R. keine Personenschäden, hier steht der Vermögensschaden im Vordergrund. Die Betriebshaftpflichtversicherung beinhaltet die Personenschäden.
Schlagwort: Personenschaden, Personenschäden, Abfindung, Abfindungsleistung, Abfindungsleistungen, Abfindungszahlung
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