Hausratversicherung, Wasserbetten / Aquarien: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 6. Dezember 2016, 06:24 Uhr

Hausratversicherung, Wasserbetten / Aquarien

Schäden durch Wasserbetten und Aquarien sind i.d.R. Nicht automatisch Gegenstand des Versicherungsschutzes der Hausrat-Standardversicherung Hausratversicherung. Als Deckungserweiterung kann dieses Risiko aber mitversichert werden. In der Allriskpolice ist dieses Risiko automatisch mitversichert.

Siehe auch: Hausratversicherung, Allgefahrendeckung / Allriskpolice

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