Privatrechtsschutzversicherung, Schiedsgutachterverfahren: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 12. Oktober 2020, 06:07 Uhr
Bei Ablehnung des Rechtsschutzes kann der Versicherungsnehmer versuchen, durch ein Schiedsgutachterverfahren oder durch eine Deckungsklage sein Interesse auf Anerkennung des Rechtsschutzes durchzusetzen.