Firmenrechtsschutzversicherung, Patentrechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 18. Oktober 2020, 07:23 Uhr

Kleine wie auch mittelständische Unternehmen, die Patente entwickelt haben, können sich mit einer Patentrechtsschutzversicherung versichern. Geschützt sind Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Designs und Marken. Diese müssen beim Deutschen Patent- und Markenamt bzw. Europäischen Patentamt angemeldet worden sein.

Die Nürnberger Versicherung hat zusammen mit der Neue Rechtsschutz AG ein passendes Produkt auf den Markt gebracht. Ob nun das eigene Patent geschützt werden muss oder man eine Idee zur Reife bringt, die ungewollt anderen Angeboten ähnelt: Auf beide Situationen sollten gerade KMUs vorbereitet sein. Sonst kann erheblicher finanzieller Schaden drohen. Bisher bietet der Rechtsschutzmarkt keine Absicherung dafür an. Der Patent-Rechtsschutz der Nürnberger leistet umfassenden Schutz.

Der zur Verfügung stehende Tarif Premium 100 wehrt Ansprüche ab. Beispiel: Ein kleines Unternehmen bringt ein Patent auf den Markt. Kurze Zeit später behauptet ein Konzern, dieses bereits angemeldet zu haben und klagt. Der Tarif Premium 100 Plus beinhaltet zusätzlich, Ansprüche geltend zu machen. Wenn beispielsweise ein anderes Unternehmen das eigene angemeldete Patent kopiert und dieses Unternehmen verklagt werden soll. Der Patent-Rechtsschutz kann bereits ab 900 EUR mit einer Jahresprämie abgeschlossen werden. Bei der Selbstbeteiligung hat der Kunde die Wahl zwischen 2.500 EUR und 5.000 EUR. Die Versicherungssumme ist gestaffelt und beträgt bis zu 500.000 EUR, höhere Deckungssummen sind auf Anfrage möglich.