Privathaftpflichtversicherung, Schlüsselschaden: Unterschied zwischen den Versionen

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Privathaftpflichtversicherung, Schlüsselschaden<br />


Die Deckungserweiterung "Schlüsselschaden" kommt für verloren gegangene Schlüssel auf.
'''Die Deckungserweiterung "Schlüsselschaden" kommt für verloren gegangene Schlüssel auf.'''


Schlüsselschäden können sehr kostspielig werden wenn eine komplette neue Hausschließanlage eingebaut werden muss. Die Deckungserweiterung schließt den Generalschlüssel wie auch die Code-card ein.
Schlüsselschäden können sehr kostspielig werden wenn eine komplette neue Hausschließanlage eingebaut werden muss. Die Deckungserweiterung schließt den Generalschlüssel wie auch die Code-card ein.

Version vom 19. Oktober 2020, 07:12 Uhr

Die Deckungserweiterung "Schlüsselschaden" kommt für verloren gegangene Schlüssel auf.

Schlüsselschäden können sehr kostspielig werden wenn eine komplette neue Hausschließanlage eingebaut werden muss. Die Deckungserweiterung schließt den Generalschlüssel wie auch die Code-card ein. Auch Schlüssel die aus beruflichen Gründen mit sich geführt werden sind versichert. Tresor-, Möbelschlüssel und sonstige Schlüssel zu beweglichen Gegenständen sind nicht versichert.


Der Baustein Schlüsselverlust der Privathaftpflichtversicherung beinhaltet die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aufgrund des Abhandenkommens von fremden Schlüsseln, fremden Codekarten oder fremden Chipkarten, soweit diese die Funktion eines Schlüssels haben.

  • Darin enthalten sind die Kosten, die entstehen, wenn die Schließanlage oder Schlösser ausgetauscht werden müssen.
  • Die vorübergehenden Massnahmen zur Sicherung sind beinhaltet, wie z.B. vorübergehender Schutz durch ein Notschloss.
  • Der Schutz des Objekts bis zu 14 Tage ab dem Zeitpunkt der Feststellung des Schlüsselverlusts sind versichert.

Der Baustein Schlüsselverlust in der Privathaftpflichtversicherung ist auch für Lehrer und dessen berufsspezifischer Schlüssel versicherbar. Hierbei bezieht sich der Versicherungsschutz auf die Tätigkeit als angestellter Lehrer oder verbeamtetet Lehrer im öffentlichen Dienst.


Voraussetzungen für den Versicherungsschutz beim Schlüsselverlust in der Privathaftpflichtversicherung

Ein Abhandenkommen durch Diebstahl, Verlust oder Verlorengehen muss gegeben sein. Der Besitzer des Schlüssels muss diesen ohne seinen Willen verloren haben.

Es muss sich um einen fremden Schlüssel handeln. D.h. der Schlüssel ist das Eigentum eines Dritten.

Damit eine Regulierung im Schadensfall erfolgt, muss der Schlüsseleigentümer also ein Dritter sein. Der Versicherungsnehmer ist lediglich Besitzer der Sache.


Nicht versicherte Schlüsselschäden

Nicht unter den Versicherungsschutz fallen Schlüssel zu Einrichtungen und Gebäuden, die vom Versicherungsnehmer für eigene Zwecke nutzt. Darunter fallen auch freiberufliche, gewerbliche und betriebliche Zwecke durch den Versicherungsnehmer. Wie z.B. Tätigkeiten als Hausmeister- oder verwalter oder Sicherheitsdienstmitarbeiter.

  • Nicht unter das Abhandenkommen des Schlüssels fällt das Vergessen in der Wohnung und der Schlüsselnotdienst muss gerufen werden.
  • Wird beim Aufschliessen der Wohnung oder des Gebäudes der Schlüssel abgebrochen, so handelt es sich nicht um einen Sachschaden im Sinne der Privathaftpflichtversicherung.
  • Auch Folgeschäden durch den Verlust eines Schlüssels sind im Rahmen des Bausteins Schlüsselverlustschäden nicht im Versicherungsschutz abgedeckt.


Absicherung Schlüsselverlustrisiko für Arbeitgeber

In der Betriebshaftpflichtversicherung ist die Absicherung von fremden Schlüsseln möglich. Der Versicherungsschutz beinhaltet die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers durch das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln. Auch Codekarten sind im Versicherungsschutz beinhaltet, soweit diese die Funktion eines Schlüssels haben.



Schlagwort: Schlüsselschaden, Schlüsselschäden, Deckungserweiterung Schlüsselschaden



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