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Befinden sich '''Kinder''' in der Familie, die eine '''Ausbildung''' machen oder '''studieren''' und in einer '''Wohngemeinschaft''' leben, so ist deren Hausrat über die Hausrat-Aussenversicherung der Eltern versichert. Der Hausratversicherer ist durch den VN über den Sachverhalt zu informieren.<br /> | Befinden sich '''Kinder''' in der Familie, die eine '''Ausbildung''' machen oder '''studieren''' und in einer '''Wohngemeinschaft''' leben, so ist deren Hausrat über die Hausrat-Aussenversicherung der Eltern versichert. Der Hausratversicherer ist durch den VN über den Sachverhalt zu informieren.<br /> | ||
⚠️ Zu beachten ist, dass die Entschädigungshöchstgrenzen häufig nur 10% der elterlichen Versicherungssumme beträgt.<br /> | |||