Gegenstandsversicherung, versicherte Gefahren: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 24. Oktober 2020, 04:58 Uhr
Die Gegenstandsversicherung sichert die finanziellen Folgen bei Zerstörung, Beschädigung und Diebstahl der versicherten Gegenstände.
⚠️ Der abgedeckte Gefahrenbereich ist in wesentliche Punkten umfangreicher als in der herkömmlichen Hausratversicherung. Diese bessergestellten Bereiche sind in Fettschrift hervorgehoben. Der Versicherungsschutz gilt im Gegensatz zur Hausratversicherung weltweit.
Die folgenden Gefahren sind versichert:
- Brand,
- Blitzschlag,
- Explosion,
- Kurzschluss,
- Überspannung,
- Sturm,
- Überschwemmung,
- Hagel,
- Erdbeben,
- Böswilligkeit von Dritten,
- Vandalismus
- Herunterfallen,
- Bruchschäden,
- An- u. Zusammenstoßen,
- Wasser u. Flüssigkeitsschäden,
- unsachgemäße Handhabung,
- Abhandenkommen durch Einbruchdiebstahl,
- Abhandenkommen durch einfachen Diebstahl,
- Abhandenkommen durch Raub,
- Transportmittelunfall
Schlagwort: Gegenstandsversicherung, Gegenstand versichern, einzelnen Gegenstand versichern
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