Krankenversicherung gesetzliche, Wahlleistungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. Dezember 2016, 15:08 Uhr
Krankenversicherung gesetzliche, Wahlleistungen
Selbstbehalt
Bei den sogenannten Selbstbehalttarifen sind die kumulierten Kosten bis zur Höhe des vereinbarten Selbstbehalts selbst zu tragen. Die darüber hinausgehenden Kosten werden dann von der gesetzlichen Krankenkasse in voller Höhe übernommen. Die Mindestvertragslaufzeit dieser Selbstbehalttarife beträgt im Regelfall 3 Jahre.
Beitragsückerstattung
Werden keine Leistungen durch den Versicherten, wie auch dessen Familie in Anspruch genommen, wird eine vertraglich festgelegte Beitragsrückerstattung im folgenden Versicherungsjahr an den Versicherten ausbezahlt. Die gesetzlich vorgeschriebenen bzw. empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Bonusmodel
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Die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen, Gesundheitskursen und der Nachweis von gesundheitsbewußtem Verhalten, werden bei einigen gesetzlichen Krankenkassen mit Bonuszahlungen belohnt.
Hausarztmodell
Der Versicherte verpflichtet sich, immer erst den Hausarzt zu konsultieren.
Programm für chronisch Kranke
Die Teilnahme an Programmen für chronisch Kranke wird durch die gesetzliche Krankenkasse belohnt. Dies betrifft die folgenden chronischen Krankenheiten: Brustkrebs, Koronare Herzerkrankungen, Diabetes Mellitus Typ 1 oder 2 oder Astma Bronchiale.
Programme zur integrierten Versorgung
Unter der integrierten Versorgung wird das koordinierte Zusammenwirken von Hausarzt, Facharzt und der gesetzlichen Krankenkasse bezeichnet.
Schlagwort: Wahlleistung, Wahleistungen