Innovationsklausel, updateklausel: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Durch die update- oder auch Innovationsklausel garantiert der Versicherer dem VN, dass sein Vertrag immer dem neuesten/aktuellsten Stand entspricht, d.h. dass automatisch alle künftig eintretenden Verbesserungen für den bestehenden Vertrag gelten. Diese Klausel bieten nicht alle Versicherer und auch nicht für alle Tarifangebote. | Durch die update- oder auch Innovationsklausel garantiert der Versicherer dem VN, dass sein Vertrag immer dem neuesten/aktuellsten Stand entspricht, d.h. dass automatisch alle künftig eintretenden Verbesserungen für den bestehenden Vertrag gelten. Diese Klausel bieten nicht alle Versicherer und auch nicht für alle Tarifangebote. | ||
⚠️ Diese Klausel ist für den Versicherungsnehmer besonders vorteilhaft. | |||
Version vom 2. November 2020, 11:36 Uhr
Durch die update- oder auch Innovationsklausel garantiert der Versicherer dem VN, dass sein Vertrag immer dem neuesten/aktuellsten Stand entspricht, d.h. dass automatisch alle künftig eintretenden Verbesserungen für den bestehenden Vertrag gelten. Diese Klausel bieten nicht alle Versicherer und auch nicht für alle Tarifangebote.
⚠️ Diese Klausel ist für den Versicherungsnehmer besonders vorteilhaft.
👁 Siehe auch: Besserstellungsklausel
👁 Siehe auch: Best Leistungsgarantie
👁 Siehe auch: Vorsorgeversicherung
Schlagwort: vorteilhafte Vertragsklausel
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
-.-.-.-