Privatrechtsschutzversicherung, Berufsrechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Nur die Arbeitsrechtschutzversicherung''' ist steuerlich als Werbungskosten absetzbar. Besteht ein Kombinationsvertrag muß der Beitragsanteil herausgerechnet werden. | '''Nur die Arbeitsrechtschutzversicherung''' ist steuerlich als Werbungskosten absetzbar. Besteht ein Kombinationsvertrag muß der Beitragsanteil herausgerechnet werden. Fragen Sie ggf. bei dem Versicherer nach.<br /> | ||
Version vom 3. November 2020, 07:30 Uhr
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Steuerliche Absetzbarkeit
Nur die Arbeitsrechtschutzversicherung ist steuerlich als Werbungskosten absetzbar. Besteht ein Kombinationsvertrag muß der Beitragsanteil herausgerechnet werden. Fragen Sie ggf. bei dem Versicherer nach.
Schlagwort: Berufsrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutzversicherung
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