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Privatrechtsschutzversicherung, Beratungsrechtsschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach den  Musterbedingungen( ARB 2010) des Verbandes für Rechtsschutzversicherungen, ist der Beratungsrtechtsschutz  in den folgenden Tarifkombinationen enthalten.<br />
Nach den  Musterbedingungen( ARB 2010) des Verbandes für Rechtsschutzversicherungen, ist der Beratungsrtechtsschutz  in den folgenden Tarifkombinationen enthalten.<br />


- Privat-Rechtsschutz für Selbständige<br />
- Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige<br />
- Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige<br />
- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige<br />
- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige<br />
- Privat-Rechtsschutz für Selbständige<br />
- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbständige<br />
- Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz<br />
- Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz<br />
- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbständige<br />






Bei diesen Versicherungsformen steht die Versicherung in der Pflicht, dem versicherten Personenkreis auf den Gebieten des Familien- und Erbrechtes die Kosten für eine mündliche oder schriftliche Auskunft durch einen Notar oder Anwalt zu erstatten. Der Beratungsrechtsschutz wird z.B. in folgenden Fällen wirksam:<br />
 
Auf den Gebieten des Familien- und Erbrechtes die Kosten für eine mündliche oder schriftliche Auskunft durch einen Notar oder Anwalt zu erstatten. Der Beratungsrechtsschutz wird z.B. in folgenden Fällen wirksam:<br />




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