Privatrechtsschutzversicherung, Beratungsrechtsschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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- Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz<br />
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Auf den Gebieten des '''Familien- wie auch des Erbrechts''' werden die Kosten für eine mündliche und/oder schriftliche Auskunft durch den Anwalt oder Notar erstattet.  
Auf den Gebieten des '''Familien- wie auch des Erbrechts''' werden die Kosten für eine mündliche und/oder schriftliche Auskunft durch den Anwalt oder Notar erstattet. <br />
Die Beratung ist nur durch einen in der BRD zugelassenen Anwalt möglich.
 
⚠️ Die Beratung ist nur durch einen in der BRD zugelassenen Anwalt möglich.


Beispiel Familienrecht: Unterhalts- und Sorgerechtsstreitigkeiten<br />
Beispiel Familienrecht: Unterhalts- und Sorgerechtsstreitigkeiten<br />
Beispiel Erbrecht: Anfechtung des Testaments, Erbschaftsannahme oder -ausschlagung,  Einklage eines Erbpflichtteils<br />
Beispiel Erbrecht: Anfechtung des Testaments, Erbschaftsannahme oder -ausschlagung,  Einklage eines Erbpflichtteils<br />



Version vom 11. November 2020, 12:06 Uhr

Nach den Musterbedingungen des Verbandes, ARB 2010, für Rechtsschutzversicherungen, ist der Beratungsrtechtsschutz in den folgenden Tarifkombinationen enthalten.

- Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige
- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige
- Privat-Rechtsschutz für Selbständige
- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbständige
- Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz

Auf den Gebieten des Familien- wie auch des Erbrechts werden die Kosten für eine mündliche und/oder schriftliche Auskunft durch den Anwalt oder Notar erstattet.

⚠️ Die Beratung ist nur durch einen in der BRD zugelassenen Anwalt möglich.

Beispiel Familienrecht: Unterhalts- und Sorgerechtsstreitigkeiten
Beispiel Erbrecht: Anfechtung des Testaments, Erbschaftsannahme oder -ausschlagung,  Einklage eines Erbpflichtteils


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