Subsidaritätsklausel: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 11. Dezember 2020, 12:41 Uhr
Eine Subsidiaritätsklausel regelt, dass kein Anspruch auf Versicherungsleistung geltend gemacht werden kann, wenn das vom Schaden betroffene Interesse schon anderweitig versichert wurde.