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Informationssystem Betriebsausfallversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Betriebsausfallversicherung leistet, wenn Betriebsabläufe nicht weitergeführt werden können, weil eine entscheidende Person ausgefallen ist, zum Beispiel wegen Krankheit oder Verletzung.


Dieses ist häufig bei Freiberuflern und Selbständigen sowie bei kleineren und mittleren Handwerksbetrieben der Fall. In diesen Betrieben steht meist eine Person im Zentrum.
Bei der Betriebsausfallversicherung gegen handelt es sich um eine reine Ertragsversicherung. Sie deckt nur das Risiko fehlender Einnahmen aus einem Unternehmen ab.
Eine Kanzlei ist ohne den Inhaber, ob nun Anwalt oder Steuerberater, nicht denkbar. Genauso wenig funktioniert eine Arztpraxis ohne den Arzt. Ein Handwerksbetrieb kann ohne den Meister nicht einfach über eine längere Zeit vom Gesellen geführt werden. Kommt es also zu einem völligen oder auch nur teilweisen Betriebsausfall, springt die Betriebsausfallpolice ein.
Eine Betriebsausfallversicherung leistet, wenn Abläufe nicht weitergeführt werden können, weil eine für den Betrieb entscheidende Person ausgefallen ist, zum Beispiel wegen einer Verletzung oder Erkrankung.
 
Bei Freiberuflern wie auch Selbständigen und bei kleineren, mittelgroßen Betrieben steht häufig eine Person besonders im Zentrum des Geschehens. Fällt diese Person aus kommt es zu einem, auch teilweisen, Betriebsausfall.
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