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Unter der Voraussetzung, dass bei einer bestehenden Privathaftpflichtversicherung (PHV) die Mitversicherung unbebauter Grundstücke enthalte sind, das Grundstück i.d.R. nicht größer als 10.000 m ist | Unter der Voraussetzung, dass bei einer bestehenden Privathaftpflichtversicherung (PHV) die Mitversicherung unbebauter Grundstücke enthalte sind, das Grundstück i.d.R. nicht größer als 10.000 m ist | ||
und der Versicherer Waldgrundstücke "unbebauten Grundstücken" gleichstellt, kann Versicherungsschutz über die PHV bestehen. | und der Versicherer Waldgrundstücke "unbebauten Grundstücken" gleichstellt, kann Versicherungsschutz über die PHV bestehen. | ||
* '''Die Waldbrandversicherung / Waldfeuerversicherung'''<br /> | * '''Die Waldbrandversicherung / Waldfeuerversicherung'''<br /> |