Pan European Pension Produkt (PEPP): Unterschied zwischen den Versionen
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'''01-2021''' / | Sie ist sehr gut für diejenigen geeignet, die grenzüberschreitend arbeiten und eine entsprechende Altersvorsorge betreiben wollen. Alle in der EU ansässigen Personen können eine solche Rente abschließen.<br /> | ||
Entsprechende Produkte werden im Laufe des Jahres angeboten.<br /> | |||
'''09-2020''' / Bei der Angwebotsvariante "PEPP-Basis" ist eine Provisionsdecklung vorgesehen. Diese soll 1% vom Sparbetrag betragen. Verbände und Vereinigungen sind sich weitgehend einig, dass dies nicht ausreichen wird, das Produkt zu bewerben und den Verbraucher umfassend und ausreichend zu informieren. Diese Kosten-, Vergütungsform stellt keinerlei Anreiz zur Bewerbung des Produkts dar. | '''09-2020''' / Bei der Angwebotsvariante "PEPP-Basis" ist eine Provisionsdecklung vorgesehen. Diese soll 1% vom Sparbetrag betragen. Verbände und Vereinigungen sind sich weitgehend einig, dass dies nicht ausreichen wird, das Produkt zu bewerben und den Verbraucher umfassend und ausreichend zu informieren. Diese Kosten-, Vergütungsform stellt keinerlei Anreiz zur Bewerbung des Produkts dar. |
Version vom 12. Januar 2021, 09:26 Uhr
Wir berichten weiter.
01-2021 / 2021 kommt die Europarente ("Pan European Private Pension), kurz PEPP genannt.
Sie ist sehr gut für diejenigen geeignet, die grenzüberschreitend arbeiten und eine entsprechende Altersvorsorge betreiben wollen. Alle in der EU ansässigen Personen können eine solche Rente abschließen.
Entsprechende Produkte werden im Laufe des Jahres angeboten.
09-2020 / Bei der Angwebotsvariante "PEPP-Basis" ist eine Provisionsdecklung vorgesehen. Diese soll 1% vom Sparbetrag betragen. Verbände und Vereinigungen sind sich weitgehend einig, dass dies nicht ausreichen wird, das Produkt zu bewerben und den Verbraucher umfassend und ausreichend zu informieren. Diese Kosten-, Vergütungsform stellt keinerlei Anreiz zur Bewerbung des Produkts dar.
08-2020 / Die europäische Aufsichtsbehörde EIOPA hat die Arbeit am European Personal Pension Product (PEPP) beendet und der Europäischen Kommission einen Entwurf von technischen Standards und ihre Empfehlung für das Design und die Implementierung übermittelt. Die EIOPA hat zwei Informationsblätter für den Verbraucher herausgegeben – PEPP Key Information Document (PEPP KID) and PEPP Benefit Statement.
03-2020 / Mitte August wird die zuständige EU-Behörde, die European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA), nun einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung veröffentlichen.
11-2019 / Die Europarente soll 2021 kamen. Das EU-Parlament hat grünes Licht für eine neue private Altersvorsorge gegeben.
06-2019 / Das neue europäische Rentenprodukt wird mit einem faktischen Provisionsdeckel von nur einem Prozent ausgestattet. Hierüber hat das Europaparlament und die EU-Kommission entschieden.
04-2019 / Am Donnerstag, den 04.04.2019, hat das Europäische Parlament der Verordnung für das pan europäische Pensionsprodukt (Pepp) zugestimmt. Dies bedeutet, dass Pepp als Altersvorsorgeprodukt anerkannt wird. Das Produkt wird europaweit vertrieben. Der Kunde kann bei einem Umzug in ein anderen Mitgliedsstaat, Peep mitnehmen. Nach der Beschlussfassung im EU-Ministerrat werden die Detailregelungen erarbeitet.
09-2018 / Die europäische Kommission hat die Verhandlungen wieder aufgenommen.
01-2018 / Die europäische Kommission hat bisher keine Beschlüsse gefasst.
2016 / Die EU möchte ein Europäisches Altersvorsorgeprodukt (PEPP) einführen. Es soll ein europäischer Qualitätsstandard für Altersvorsorgeprodukte geschaffen werden. Versicherungen, Banken, Fonds oder Vermögensverwalter sollen diese Produkte EU-weit anbieten. Verbraucher können zwischen maximal fünf unterschiedlich riskanten Anlagestrategien wählen.
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Schlagwort: Europa-Rente, Europarente, PEPP, PEPP Versicherung
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