Privathaftpflichtversicherung, Eigenschaden: Unterschied zwischen den Versionen
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Eigenschäden sind in der Regel nicht Bestandteil einer Privathaftpflichtversicherung. Nur ein Versicherer leistet bei Eigenschäden und hier auch nur für Personenschäden. | Eigenschäden sind '''in der Regel nicht Bestandteil einer Privathaftpflichtversicherung.'''<br /> | ||
Nur ein Versicherer leistet bei Eigenschäden und hier auch nur für Personenschäden. | |||
Version vom 15. Januar 2021, 11:34 Uhr
Eigenschäden sind in der Regel nicht Bestandteil einer Privathaftpflichtversicherung.
Nur ein Versicherer leistet bei Eigenschäden und hier auch nur für Personenschäden.
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