Privatrechtsschutzversicherung, Berufsrechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Steuerliche Absetzbarkeit'''
'''Nur die Berufs-, Arbeitsrechtschutzversicherung''' ist steuerlich als Werbungskosten absetzbar. Besteht ein Kombinationsvertrag muß der Beitragsanteil herausgerechnet werden. Fragen Sie ggf. bei dem Versicherer nach.<br />





Version vom 18. Januar 2021, 08:17 Uhr

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Schlagwort: Berufsrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutzversicherung, Arbeits Rechtsschutz


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