Privathaftpflichtversicherung, Surfbretter: Unterschied zwischen den Versionen
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Personen-/Sach-/Vermögenssschäden, verursacht durch die Nutzung eigener und/oder geliehener/gemieteter Surfbretter sind als Deckungserweiterung zusätzlich versicherbar. | Personen-/Sach-/Vermögenssschäden, verursacht durch die Nutzung eigener und/oder geliehener/gemieteter Surfbretter sind als Deckungserweiterung zusätzlich versicherbar. ' Sollten Sie dieses Risiko mitversichern wollen, so wählen Sie die Deckungserweiterung: »Fremde geliehene Sachen«. Hier gibt es aber nur wenige Anbieter, die dieses Risiko mitversichern.<br /> | ||
'''Wichtig: Der Schaden, der an dem gemieteten/geliehenen Surfbrett entsteht, ist hier nicht gemeint!'' | |||
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Version vom 12. Dezember 2016, 16:06 Uhr
Privathaftpflichtversicherung, Surfbretter
Personen-/Sach-/Vermögenssschäden, verursacht durch die Nutzung eigener und/oder geliehener/gemieteter Surfbretter sind als Deckungserweiterung zusätzlich versicherbar. ' Sollten Sie dieses Risiko mitversichern wollen, so wählen Sie die Deckungserweiterung: »Fremde geliehene Sachen«. Hier gibt es aber nur wenige Anbieter, die dieses Risiko mitversichern.
'Wichtig: Der Schaden, der an dem gemieteten/geliehenen Surfbrett entsteht, ist hier nicht gemeint!
Siehe auch: Privathaftpflichtversicherung, fremde geliehene Sachen
Schlagwort: Deckungserweiterung Surfbrett, Surfbretter