Rechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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In der Rechtsschutzversicherung wird zunächst unterschieden in die Rechtschutzversicherung für Privatpersonen '''Privatrechtsschutzversicherung''' und '''Firmenrechtsschutzversicherung''' für Gewerbetreibende, Freiberufler, Selbständige und die | In der Rechtsschutzversicherung wird zunächst unterschieden in die Rechtschutzversicherung für Privatpersonen '''Privatrechtsschutzversicherung''' und '''Firmenrechtsschutzversicherung''' für Gewerbetreibende, Freiberufler, Selbständige und die '''Vereinsrechtsschutzversicherung'''. | ||
* '''Rechtsschutzversicherung für Privatpersonen''' | * '''Rechtsschutzversicherung für Privatpersonen''' |
Version vom 25. Januar 2021, 09:44 Uhr
In der Rechtsschutzversicherung wird zunächst unterschieden in die Rechtschutzversicherung für Privatpersonen Privatrechtsschutzversicherung und Firmenrechtsschutzversicherung für Gewerbetreibende, Freiberufler, Selbständige und die Vereinsrechtsschutzversicherung.
- Rechtsschutzversicherung für Privatpersonen
Die Rechtsschutzversicherung für Privatpersonen ist in unterschiedliche Bereiche des Versicherungsschutzes aufgebaut. Diese sind:
- Privatrechtsschutzversicherung
- Berufs-, Arbeitsrechtsschutzversicherung für Nichtselbständige
- Verkehrsrechtsschutzversicherung
- Immobilienrechtsschutzversicherung
- Internetrechtsschutzversicherung
- Mieterrechtsschutzversicherung
- Vermieterrechtsschutzversicherung
- Jagdrechtsschutzversicherung
- Rechtsschutzversicherung für Gewerbetreibende
Für Gewerbetreibende/ Berufe / Branchen haben sich u.a. spezielle Versicherungskonzepte entwickelt. Diese betreffen u.a.:
- Geschäftskunden
- Heilwesenberufe
- Landwirte
- Vereine
Folgende Konzepte stehen zur Verfügung:
- Verkehrsrechtsschutzversicherung
- Firmenrechtsschutzversicherung
- Vorsorgerechtsschutzversicherung
- Wohnen / Gewerbeobjektrechtsschutzversicherung
- Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung
- Versicherungenrechtsschutzversicherung
- Rechtsschutzversicherung für Hilfsgeschäfte- Rechtsschutzversicherung für Kleinunternehmer
- Inkassorechtsschutzversicherung
- Rechtsschutzversicherung für weitere Inhaber
- Vermietung / Verpachtung Rechtsschutzversicherung
Schadensersatzrechtsschutz
In der Schadensersatzrechtsspruch ist ausschließlich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen versichert. Für die Abwehr von unberechtigten Schadensersatzforderungen ist größtenteils die Haftpflichtversicherung zuständig. Beispiele für die Schadensersatzrechtsschutz sind bei einem Verkehrsunfall, bei der Falschberatung beim Aktienkauf, bei einem Sturz im Supermarkt, Forderung von Schmerzensgeld wegen Beleidigung
Arbeitsrechtsschutz
In der Arbeitsrechtsschutz sind Streitigkeiten aus bestehenden Arbeits- und Dienstverhältnissen. Beispiele hierzu sind: Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Versicherungsnehmers, fehlerhaft ausgestelltes Arbeitszeugnis, Nichtzahlung von Lohn oder Gehalt, Streitigkeiten wegen der Betriebsrentenzahlung.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Bei der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht sind Streitigkeiten aus Verträgen, aus gesetzlichen Schuldverhältnissen und aus dinglichen Rechten an beweglichen Sachen abgedeckt.
Beispiel für Streitigkeit aus dinglichen Rechten
Herausgabe des Eigentums (die Tochter – 6 Jahre alt – verschenkt ihr Fahrrad, der Beschenkte gibt es nicht mehr her)
Beispiel für Streitigkeiten aus gesetzlichen Schuldverhältnissen
ungerechtfertigte Bereicherung (aus versehen überweist der Versicherungsnehmer Geld auf ein falsches Konto, jedoch überweist der Zahlungsempfänger den Betrag nicht zurück)
Beispiel für Streitigkeiten aus einem Vertrag
Streitigkeiten mit dem DSL-Anbieter wegen der Rechnung
Steuerrechtsschutz vor Gerichten
In der Steuerrechtsschutz vor Gerichten ist die Klageerhebung vor deutschen Finanzgerichten oder Verwaltungsgerichten abgedeckt. Beispiel hierzu sind: Bei der Einkommenssteuererklärung werden die Werbungskosten nicht anerkannt. Die Gemeinde erhöht die Abwasserentsorgungsgebühren.
Sozialgerichtsrechtsschutz
Versicherungsschutz besteht für gerichtliche Verfahren vor deutschen Sozialgerichten. Beispiel hierfür: das Arbeitslosengeld wurde falsch berechnet
Disziplinar- und Standesrechtsschutz
Im Rahmen des Disziplinar- und Standesrechtsschutz sind Verfahren des Versicherungsnehmers aus Disziplinarvorschriften (z.B. Soldaten und Beamten) sowie standesrechtlichen Vorschriften (z.B. Rechtsanwalt, Arzt, Apotheker) versichert. Beispiele hierzu sind. Ein Polizeibeamter soll disziplinarrechtlich belangt werden, da dieser ein Vergehen in seiner Freizeit begangen hat. Einem Rechtsanwalt soll aufgrund einer Mandantenbeschwerde die Zulassung entzogen werden.
Spezialstrafrechtsschutz
Bei der Spezialstrafrechtsschutz ist es das Ziel, ein Strafverfahren möglichst frühzeitig und endgültig zu beenden. Daher bietet diese die finanziellen Mittel um für die umfassende Verteidigung des Versicherungsnehmers spezialisierte Rechtsanwälte zu beauftragen, um Gutachten zu finanzieren, die bereits im Vorfeld von der Verteidigung veranlasst worden sind.
Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz
Die Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz übernimmt die Kosten für die Verteidigung bei Ordnungswidrigkeitenverfahren bzw. bei Bußgeldverfahren. Beispiele hierfür sind bei Rotlichtverstössen, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Lärmbelästigung.
Beratungsrechtsschutz
Ergeben sich rechtliche Änderungen des Versicherten im Bereich Familienrecht, Erbrecht oder Lebenspartnerschaftsrecht, so werden die anwaltlichen Beratungskosten übernommen.
Opferrechtsschutz
Bei der Opferrechtsschutz besteht Versicherungsschutz für aktive Strafverfolgung von Straftätern. Die genauen Bezeichnungen der Straftaten, die dem Täter vorgeworfen werden müssen, erfolgt in den Versicherungsbedingungen. In der Opferrechtsschutz besteht meist auch Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer als Nebenkläger, ergänzend zur Staatsanwaltschaft, auftritt.
Unterhaltsrechtsschutz
Bei Unterhaltsstreitigkeiten, für die ein deutsches Familiengericht zuständig ist, werden die Anwaltskosten und Gerichtskosten übernommen. Meist gilt hier jedoch eine Wartezeit von einem Jahr.
Rechtsschutz in Ehesachen
Bei der Rechtsschutz in Ehesachen fällt unter den Versicherungsschutz z.B. Scheidung bzw. Scheidungsfolgesachen vor einem deutschen Familiengericht. Im Versicherungsschutz beinhaltet ist der Versicherungsnehmer sowie der Ehegatte.
Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
In der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz wird zunächst nach der Nutzungsart unterschieden. Diese sind:
- Mietwohnung
- vermietete/verpachtete oder selbstgenutzte Eigentumswohnung
- selbstgenutztes Einfamilienhaus
Nur die versicherte Nutzungsart fällt unter den Versicherungsschutz der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz.
- Beispiele der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz:
- Kündigung des Vermieters wegen Eigenbedarf
- Mietminderung aufgrund von Mängeln am Mietobjekt
- Streitigkeiten aufgrund der Wohngeldabrechnung mit der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Nachbarschaftsstreitigkeiten wegen der Bepflanzung an der Grundstücksgrenze
- Streitigkeiten mit der Gemeinde oder Stadt
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Die Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit, wie z.B. Bußgeldbescheid.
Keine Wartezeit.
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten. Wie z.B. Einschränkung, Entzug bzw. Wiedererlangung der Fahrerlaubnis; Fahrtenbuch, Verkehrsunterricht
Wartezeit 3 Monate
Verwaltungs-Rechtsschutz
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Verwaltungsgerichten im privaten Bereich. Wie z.B. bei Auflagen hinsichtlich der Tierhaltung, im Melderecht oder Schulrecht
Wartezeit 3 Monate
Kfz-Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen rund um das Kraftfahrzeug. Wie z.B. Kauf, Verkauf, Reparatur, Miete, Leihe, Kfz-Versicherung
Wartezeit 3 Monate
Steuer-Rechtsschutz
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten. Wie z.B. Körperschaftssteuer, Einkommenssteuererklärung
Wartezeit 3 Monate
Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Die Erteilung von Rat oder Auskunft durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt in familien-, lebenspartnerschafts- und erbrechtlichen Angelegenheiten, wenn sie nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen.
Keine Wartezeit
Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Die über eine Beratung hinausgehende außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts.
Keine Wartezeit
Rechtsschutz im Betreuungsverfahren
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Gerichten, wenn der Versicherungsnehmer unter Betreuung gestellt werden soll.
Keine Wartezeit
Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine
Für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach dem BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung von Daten sowie für die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs einer Straftat nach § 43 BDSG und bei Ordnungswidrigkeiten nach § 44 BDSG
keine Wartezeit
Berufs-Vertrags-Rechtsschutz
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen und Verträgen zu Hilfsgechäften im beruflich-selbstständigen / gewerblichen Bereich. Für medizinische Heilberufe, wie z.B. Ärzte kann zusätzlich Rechtsschutz für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus sonstigen schuldrechtlichen, beruflichen Verträgen vereinbart werden. Es liegt meist eine einheitliche Deckungssumme sowie eine einheitliche Selbstbeteiligung zugrunde.
Wartezeit 3 Monate
Photovoltaik-Rechtsschutz
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder dem Betrieb einer Anlage zur umweltfreundlichen Energieerzeugung, wie z.B. Photovoltaik, Biothermie, Windkraft, auf dem Grundstück des nicht gewerblich genutzten Ein- oder Zweifamilienhauses, wie z.B. Kaufverträge, Reparaturverträge, Verträge über die Einspeisevergütung
keine Wartezeit
Strafrechtsschutz
In der Strafrechtsschutz wird unterschieden zwischen verkehrsrechtlichen und nicht verkehrsrechtlichen Verfahren unterschieden.
Bei verkehrsrechtlichen Vorwürfen besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer nicht wegen einer Straftat aus Vorsatz verurteilt worden ist. Bei nicht verkehrsrechtlichen Vorwürfen besteht nur Versicherungsschutz für Vergehen, die fahrlässig begangen worden sind. Bei Vorsatz oder einem Verbrechen besteht kein Versicherungsschutz im Bereich Strafrechtsschutz.
Beispiele für versicherte Vorwürfe
fahrlässige Körperverletzung, viele Tatbestände des Waffengesetzes und Betäubungsmittelgesetzes
Beispiele für nicht versicherte Vorwürfe
Beleidigung, Diebstahl, Mord, Totschlag, Nötigung, Nachstellen, vorsätzliche Körperverletzung
Leistungsausschlüsse in der Rechtsschutzversicherung
- Abwehr von Schadensersatzansprüchen und aktive Strafverfolgung – Ausnahme Opferrechtsschutz
- Streitigkeiten mit dem eigenen Rechtsschutzversicherungsunternehmen
- Klagen vor dem Verfassungsgericht
- Klagen vor internationalen Gerichten
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit Spiel- oder Wettverträgen, Gewinnzusagen, Termin- oder Spekulationsgeschäften, Ankauf, Veräußerung und Verwaltung von Wertpapieren, Wertrechten, Wertpapieren, Beteiligungen und deren Finanzierungen
- Baurisikoausschluss, Umbaumaßnahmen, Finanzierungen
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