Hundehaftpflichtversicherung, Eigenschäden: Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Version vom 31. Januar 2021, 06:40 Uhr



Der eigene Hund kann nicht nur Schäden bei fremden Personen verursachen, sondern auch beim Hundehalter selbst. In diesem Fall wird von einem Eigenschaden gesprochen. Dies ist häufig der Fall, wenn der eigene Hund den Hundehalter selbst beißt oder die eigenen Möbel zerstört. Im Allgemeinen sind Eigenschäden vom Versicherungsschutz ausgenommen. Dieser Leistungsausschluss trifft nicht nur auf Schäden am versicherten Hundehalter sowie seinem Eigentum zu, sondern darüber hinaus auch auf alle Personen, die im selben Haushalt leben. Sowohl Hundehaftpflicht als auch die private Haftpflicht leisten hier nicht. Der Schaden muss selbst gezahlt werden.