Subsidärshaftung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 2. Februar 2021, 08:00 Uhr
Eine nachrangige Haftung wird als Subsidärhaftung bezeichnet. Beispiel: Ein Dritter (außerhalb des Versicherungsvertrages) wird zur Kostenübernahme herangezogen.
Die Subsidärhaftung gilt immer dann, wenn ein Dritter anderes hierzu verpflichtet wurde.