Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Gast- und Fremdreiter: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. Februar 2021, 09:17 Uhr
Personen, die nicht regelmäßig reiten, mit Pferden umgehen und keine Gegenleistung (unentgeltlich) erhalten werden im Zusammenhang mit Pferden als Fremdreiter oder Gastreiter bezeichnet. Das Gastreiterrisiko bzw. Fremdreiterrisiko ist separat durch den Pferdehalter mitzuversichern.