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Das Risiko einer Reitbeteiligung fällt nicht unter das Fremd- u. Gastreiterrisiko. | |||
Die dauernde Reitbeteiligung wird von der Rechtsprechung als '''Mithaltereigenschaft''' eingestuft, somit besteht bei vielen Haftpflichtversicherungen '''keine Leistungspflicht des Versicherers.''' |