Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Mietsachschäden: Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Version vom 15. Februar 2021, 09:45 Uhr

Pferde werden i.d.R. als sog. Einsteller in einem Reit-, Pferdestall untergebracht. Das Ausleihen eines Pferdeanhängers zwecks Transports zur Weide, zum Turnier oder in die Klinik, birgt ebenso ein Beschädigungsrisiko.

Mietsachschäden an

- Stallungen,
- Reithallen,
- Offenstall
- gemieteten Boxen,
- geliehenem Pferdeanhänger,
- geliehenen Pferdetransporter.

sollten unbedingt mitversichert werden. Ist diese Risikoabsicherung in der Pferdehaftpflichtversicherung nicht enthalten, so lässt sie sich als Zusatzdeckung mit vereinbaren.