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Gesunde Pferde ab dem 4. Lebensmonat können versichert werden. Das Höchstalter für die Versicherbarkeit beträgt 11 Jahre. <br /> | Gesunde Pferde ab dem 4. Lebensmonat können versichert werden. Das Höchstalter für die Versicherbarkeit beträgt 11 Jahre. <br /> | ||
* '''Leistungen'''<br /> | * '''Leistungen'''<br /> | ||
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Bei Pferden ab dem 9. Lebensjahr bis einschließlich 11. Lebensjahr sowie bei einer Versicherungssumme über 25.000 Euro beträgt die Leistung 70 % der vereinbarten Versicherungssumme. Ansonsten werden 80 % der vereinbarten Versicherungssumme im Schadensfall ausbezahlt. | Bei Pferden ab dem 9. Lebensjahr bis einschließlich 11. Lebensjahr sowie bei einer Versicherungssumme über 25.000 Euro beträgt die Leistung 70 % der vereinbarten Versicherungssumme. Ansonsten werden 80 % der vereinbarten Versicherungssumme im Schadensfall ausbezahlt. | ||
* '''Versicherungssumme'''<br /> | * '''Versicherungssumme'''<br /> | ||
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- Ausbildung des Pferdes<br /> | - Ausbildung des Pferdes<br /> | ||
- Erfolge des Pferdes<br /> | - Erfolge des Pferdes<br /> | ||
Der Versicherer kann die Versicherungssumme mit einer einseitigen Erklärung herabsetzen, wenn diese nachweislich zu hoch angesetzt wurde. Als Richtwert der Versicherungssumme wird der Ankaufswert des Pferdes angesetzt. | Der Versicherer kann die Versicherungssumme mit einer einseitigen Erklärung herabsetzen, wenn diese nachweislich zu hoch angesetzt wurde. Als Richtwert der Versicherungssumme wird der Ankaufswert des Pferdes angesetzt. | ||