Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Leistungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 23. Februar 2021, 09:02 Uhr
Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung schützt den Pferdehalter vor Schadenersatzansprüchen Dritter. Eigenschäden sind nicht mitversichert.
Der Versicherer
- prüft ob die Forderungen berechtigt sind
- wehrt diese ab, wenn sie unberechtigt sind (passiver Rechtsschutz)
- und sorgt für den finanziellen Ausgleich wenn sie berechtigt sind.
👁 Siehe auch: Eigenschadenversicherung
👁 Siehe auch: Fremdschaden
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