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Selbstverständlich haften auch die Veranstalter einer privaten Feier, nach dem BGB § 833, für Schäden die Dritten zugefügt werden. | |||
* '''Haftung'''<br /> | |||
Selbstverständlich haften auch die Veranstalter einer privaten Feier, nach dem BGB § 833, für Schäden die Dritten zugefügt werden. Die Privathaftpflichtversicherung reicht nicht aus. Je mehr Gäste, um so größer das Risiko. | |||
Mit der Veranstalterhaftpflicht sichern sich Versicherungsnehmer gegen Schadensersatzforderungen Dritter ab. | |||
Personenschäden als auch Sach- und Vermögensfolgeschäden. Ein passiver Rechtsschutz ist im Versicherungsumfang enthalten. | |||
* '''Private Veranstaltungen'''<br /> | |||
- Taufe<br /> | - Taufe<br /> | ||
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- Richtfest<br /> | - Richtfest<br /> | ||
- Abi-Feier<br /> | - Abi-Feier<br /> | ||
- Party<br /> |