Annahmezwang: Unterschied zwischen den Versionen
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Als Ausnahme von der Vertrags- und Abschlussfreiheit gilt der Kontrahierungszwang. | Als Ausnahme von der Vertrags- und Abschlussfreiheit gilt der Kontrahierungszwang. | ||
Version vom 2. März 2021, 06:41 Uhr
Als Ausnahme von der Vertrags- und Abschlussfreiheit gilt der Kontrahierungszwang.
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Schlagwort: Annahmepflicht, Konrahierungszwang -.-.-.-