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Als Ausnahme von der Vertrags- und Abschlussfreiheit gilt der Kontrahierungszwang. Dieser findet im Versicherungsbereich in den folgenden Sparten, Anwendung. | Als Ausnahme von der Vertrags- und Abschlussfreiheit gilt der Kontrahierungszwang. Dieser findet im Versicherungsbereich in den folgenden Sparten, Anwendung. | ||
* '''Kfz Versicherung'''<br /> | * '''Kfz Versicherung'''<br /> | ||