Statusfeststellungsverfahren: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 12. März 2021, 07:58 Uhr
Durch ein Statusfeststellungsverfahren wird geprüft und festgestellt ob Mitarbeiter sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten ausüben oder selbständig sind.
Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Statusfeststellungsverfahren bei der Mitarbeit des Ehepartners ,des Lebenspartner oder die Angehörigen bei geschäftsführenden Gesellschaftern.