Subsidiaritätsklausel: Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Version vom 15. März 2021, 08:04 Uhr

Eine Subsidiaritätsklausel regelt, dass kein Anspruch auf Versicherungsleistung geltend gemacht werden kann, wenn das vom Schaden betroffene Interesse schon anderweitig versichert wurde.


👁 Siehe auch: Kfz-Versicherung, 👁 Siehe auch: Rechtsschutzversicherung,

Schlagwort: Klausel, Klauseln, Subsidärhaftung


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