Anzeigepflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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👁 Siehe auch: [https://dejure.org/gesetze/VVG/19.html Anzeigepflichtverletzung VVG § 19 ]  <br />
👁 Siehe auch: [https://dejure.org/gesetze/VVG/19.html Anzeigepflichtverletzung VVG § 19 ]  <br />
►  [http://www.bimpim.de zu meinen Verträgen / bimpim]<br />
Schlagwort: Anzeigepflicht, Anzeigepflichtverletzungen, Obliegenheiten, Gefahrerhöhungen, Risikoveränderung, Schadenminderung, Folgen einer Anzeigepflichtverletzung<br />




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Schlagwort: Anzeigepflicht, Anzeigepflichtverletzungen, Obliegenheiten, Gefahrerhöhungen, Risikoveränderung, Schadenminderung, Folgen einer Anzeigepflichtverletzung<br />


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Version vom 15. März 2021, 11:54 Uhr

  • Die Anzeigepflicht gehört zu den Obliegenheiten des VN.


Bei Antragstellung:
Der VN hat dem Versicherer alle ihm gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollumfänglich zu beantworten.

Bei Risikoveränderung/Gefahrerhöhung:
Der VN hat diese Umstände dem Versicherer anzuzeigen.

Bei/nach Eintritt eines Schadenfalles:
Der VN hat den Schadenfall unverzüglich zu melden, er muss dem Versicherer alle Umstände die zum Schaden führten anzeigen und zur Schadenminderung beitragen.

  • Die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung sind in § 19 VVG geregelt.


👁 Siehe auch: Anzeigepflichtverletzung VVG § 19


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