Versicherungsrabatte: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 17. Dezember 2016, 10:50 Uhr

Versicherungsrabatte

Rabattangebote, Nachlässe und Kostenübernahme von Zweitmeinungen - was davon zu halten ist und es zu beachten gibt.

Viele stellen nichts besonderes dar und werden von allen Versicherern und den Vermittlern angeboten. Eine besondere Hervorhebung in den Werbeaussagen der Anbieter dient ausschliesslich dazu Ihre Aufmerksamkeit zu wecken. Zu unterscheiden ist zwischen den Tarifrabatten und den Betreuungsrabatten. Tarifrabatte erhalten Sie von den Versicherern. Betreuungsrabatte und Zweitmeinungskostenübernahme erhalten Sie ggf. zusätzlich vom Betreuer Ihres Vertrages, Ihrem Versicherungsmakler. Es gibt demnach Besonderheiten, aus diesem Grund die nachstehenden Erläuterungen.


1.   Existenz-Gründerrabatt
2.   Willkommens-Erstjahresrabatt sehr gut ***** 
3.   Dauerrabatt - das Beste am Markt ***** mit kompletter Vertragsübersicht
4.   Bündelrabatt des Versicherers
5.   Rabatt bei Leistungsverzicht
6.   Vertrags-Laufzeitrabatt
7.   Beitrags(rabatt)rückerstattung in der Krankenversicherung
8.   Rabatte in der Kfz-Versicherung
9.   Schadenfreiheitsrabatt in der Privat- Sachversicherung
10.  Kostenübernahme der Zweitmeinung oder Vertrauensgutschrift ***** 


* Existenz-Gründerrabatt

bieten so gut wie alle Versicherer in den Bereichen der Berufs-, Betriebs- und Gewerbeversicherung an. Die Spanne beträgt zwischen 10 und 30 %, evtl. sogar noch höher, für das erste ggf. bis zum dritten Versicherungsjahr. Die Dauer ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Existenzgründungsrabatte sind selbstverständlich in unseren Tarifen/Angeboten generell enthalten/berücksichtigt.

* Erstjahresrabatt

von 10% wird oftmals für bestimmte Privatversicherungen auf die Nettobeiträge angeboten. Ein Willkommensgruss.

* Dauerrabatt - das Beste am Markt *****

Der Dauerrabatt von bis zu 10 % wird Ihnen beispielsweise von www. Rabatt.versicherung gewährt wenn Sie Ihre bestehenden Versicherungen eintragen und und verwalten lassen. Sie haben einen geschützten Zugang, sind immer auf dem laufenden und sparen Jahr für Jahr. Beispiel: Sie tragen die Prämien für Ihre Privatversicherungen wie der Hausrat, Unfall, Haftpflicht, Gebäude-, Betriebs-, Berufs- und weitere Versicherungen ein. Angenommen die Gesamtnettoprämie beträgt 3200 Euro. Dann erhalten Sie eine jährlichen Bündelrabatt von 320 Euro. Ein Versichererwechsel ist nicht nötig. Sie bleiben weiterhin bei Ihrem Versicherer versichert.

Wenige Ausnahmen gelten für: Kfz-Versicherungen, Verträge bei Direktversicherern, bereits rabattierte Verträge, Gruppenverträge und Verträge, die bei Versicherern geführt werden, die mit der Maklerschaft keine Kooperation eingehen und/oder Ihre Verträge durch eine eigene Vertreter-Organisation (Einfirmenvermittler) betreuen lassen.

* Bündelrabatt

bieten fast alle Versicherungen, wenn mehrere Versicherungen bei ein und demselben Versicherer abgeschlossen werden. Die Grössenordnungen bewegen sich von 2 bis ca. 8%. Ob der Bündelrabatt in dieser Form für den Versicherungsnehmer wirklich von Vorteil ist, lässt sich nur bejahen, wenn der betreffende Versicherer auch tatsächlich in den verschiedenen Versicherungssparten im Vergleich zu den Mitbewerbern überall günstigere Prämien bieten würde, das ist aber praktisch nicht der Fall. Nur ein Versicherungsvergleich macht den Überblick möglich.

Die Beitragsunterschiede in den Sparten ob Hausratversicherung, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung und auch bei den Gewerbeversicherungen sind so gross, dass der Versicherungsnehmer besser auf einen Versicherer-Bündelrabatt verzichtet und seinen Schutz "optimiert" wählt, d.h. bei den besten Versicherern mit den besten Leistungen und Beiträgen seine Verträge abschliesst. Die Einsparungen liegen dann um ein Vielfaches über dem Versicherer-Bündelrabatt. Versicherungsmakler unterhalten häufig an die hundert Anbieterkooperationen und stellen Ihnen somit den kompletten Versicherungsschutz zusammen.

* Rabatt bei Leistungsverzicht

Hier bitte vorsichtig sein. Schnell haben Sie sich für einen Schutz entschieden, der lückenhaft ist oder nur eine schwache Basissicherung beinhaltet. Generell ist gegen eine Grundabsicherung aber nichts einzuwenden.

* Laufzeitrabatt

Auch hier gilt, genau hinschauen um welche Vertragsart es sich handelt. Ist es ein Summentarif und kein Kostentarif, wie bei einer Unfallversicherung, einem Tagegeld (es ist ein fester Betrag/Summe als Leistung vereinbart, Kostensteigerungen haben auf die Prämien keinen Einfluss) und der Versicherungsschutz wird auf Dauer benötigt ist die Vertragslaufzeitvereinbarung über einem Jahr, also von 3 oder 5 Jahre zu empfehlen. Ansonsten ist immer einer Vertragslaufzeit von einem Jahr den Vorzug zu geben. So sind Sie viel flexibler.

* Beitrags(rabatt)rückerstattung in der Krankenvollversicherung

Hier wirkt sich die Schadensfreiheit besonders aus. Bis zu 6 Monatsbeiträge Beitragsrückerstattung sind möglich, leider nicht bei allen Krankenversicherern.

* Rabatte in der Kfz-Versicherung

Der Schadenfreiheitsrabatt stellt einen festen Bestandteil bei der Prämienkalkulation dar und ist jedem Autofahrer bekannt. Die SF Klasse wird umso günstiger je länger schadenfrei gefahren wird.

Weitere Rabatte:

Berufsrabatt, z.B. Beamtentarife Garagenrabatt, wenn Ihr Auto in der Garage steht KM-Rabatt, wenn Sie nicht mehr als 6.000 km im Jahr an Fahrleistung haben Werkstattrabatt, wenn Sie sich an bestimmte Werkstätten binden Fahranfänger-Rabatt für den Neuling am Lenker vom Versicherer der Eltern. Bus-, Bahnfahrerrabatt, legen Sie Ihre Bahncard oder Bus-Jahreskarte vor. Einzelfahrer-/Alleinfahrerrabatt, nur der Versicherungsnehmer fährt das Kfz. Fahrerkreisrabatt, Fahrer sind Versicherungsnehmer, Ehe- oder Lebenspartner, Familienmitglieder. Erstbesitzerrabatt, das Auto kann auch 10 Jahre alt sein. Neuwagenrabatt, für den Halter eines Neuwagen oder Gebrauchtwagen (bis zu drei Jahre alt). Privatnutzung, bei ausschliesslich privater Nutzung (eingeschlossen:Fahrten zur Arbeitsstätte) Ökorabatt, Kfz Halter mit Hybrid- und Gasantrieb werden belohnt. Sicherheitstrainingsrabatt, wird von einigen Versicherern, bei Nachweis, ebenfalls gewährt. Wenigfahrerrabatt- ist bei Angabe einer maximalen Jahresfahrleistung (Staffelregelung) möglich. Zweitwagenrabatt, der Zweitwagen wird günstiger eingestuft. In der Kfz-Versicherung sind einige hundert Euro jährlich einzusparen. Es sollte jedes Jahr über einen Versicherungsvergleich nachgerechnet werden (oder noch besser von Ihrem Makler kostenfrei nachrechnen lassen) und wenn lohnend, auch gewechselt werden. Wie es sich in der Vergangenheit gezeigt hat, kalkulieren die Versicherer jährlich neu. Daher ergeben sich von Jahr zu Jahr neue Prämien, die erheblich differieren. Hier sind bis zu 850 Euro jährlich einzusparen.

* Schadenfreiheitsrabatt in der Rechtsschutz-, Hausrat-, Haftpflichtversicherung und weitere

Sind Sie schadenfrei, wird ggf. eine Beitragsreduzierung vorgenommen oder aber eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird verringert (oder fällt ganz weg). Einige Versicherer bieten diese Rabattform an.

* Übernahme Zweitmeinungskosten oder Vertrauensgutschrift von Euro 300 *****

erhalten Sie bei Abschluss einer

  • Krankenvollversicherung,
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  • Rüruprente
  • Kapitallebensversicherung
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  • selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung

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