Obhutsschaden: Unterschied zwischen den Versionen
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Schäden an Fremdeigentum (bewegliche Sachen) bezeichnet man als Obhutsschäden. Hierbei handelte sich um Mietgegenstände, Pachtgegenstände, Leasinggegenstände und Leihgegenstände. | |||
Aktuelle Version vom 23. März 2021, 07:23 Uhr
Schäden an Fremdeigentum (bewegliche Sachen) bezeichnet man als Obhutsschäden. Hierbei handelte sich um Mietgegenstände, Pachtgegenstände, Leasinggegenstände und Leihgegenstände.
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Schlagwort: Obhutsschäden, Verwahrungsschaden, Verwahrungsschäden
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