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* '''Versicherungsschutz''' besteht, wenn der/die Versicherte während der Vertragslaufzeit durch '''Krankheit oder Unfall''' <ins>zweifelsfrei</ins> | * '''Versicherungsschutz''' besteht, wenn der/die Versicherte während der Vertragslaufzeit durch '''Krankheit oder Unfall''' <ins>zweifelsfrei sportunfähig</ins> wird. Dies bezieht sich auf die in der Police genannte Sportart.<br /> | ||