Krankenversicherung gesetzliche, Auslandsschutz: Unterschied zwischen den Versionen
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Hinweis: ZumTeil wird die europäische Versichertenkarte von den ausländischen Ärzten nicht akzeptiert. Der Versicherte erhält dann eine Rechnung die er seiner Krankenkasse zur Erstattung vorlegt. Häufig übersteigt das Honorar des Auslandsarztes die Erstattungsleistung der gesetzlichen krankenkasse, so bleiben dann oftmals erhebliche Restkosten die der Versicherte selbst zahlen muss.<br /> | Hinweis: ZumTeil wird die europäische Versichertenkarte von den ausländischen Ärzten nicht akzeptiert. Der Versicherte erhält dann eine Rechnung die er seiner Krankenkasse zur Erstattung vorlegt. Häufig übersteigt das Honorar des Auslandsarztes die Erstattungsleistung der gesetzlichen krankenkasse, so bleiben dann oftmals erhebliche Restkosten die der Versicherte selbst zahlen muss.<br /> | ||
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Version vom 18. Dezember 2016, 13:40 Uhr
Krankenversicherung gesetzliche, Auslandsschutz
Die europäische Versicherungskarte gilt in allen EU-Staaten sowie in Island, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen und der Schweiz.
im medizinischen Notfall ambulant oder stationär behandelt. Die anfallenden Kosten für die Behandlung werden dabei von der gesetzlichen Krankenkasse des Patienten beglichen.
Hinweis: ZumTeil wird die europäische Versichertenkarte von den ausländischen Ärzten nicht akzeptiert. Der Versicherte erhält dann eine Rechnung die er seiner Krankenkasse zur Erstattung vorlegt. Häufig übersteigt das Honorar des Auslandsarztes die Erstattungsleistung der gesetzlichen krankenkasse, so bleiben dann oftmals erhebliche Restkosten die der Versicherte selbst zahlen muss.
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