Krankenversicherung gesetzliche, Auslandsschutz: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 18. Dezember 2016, 13:43 Uhr
Krankenversicherung gesetzliche, Auslandsschutz
Die europäische Versicherungskarte gilt in allen EU-Staaten sowie in Island, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen und der Schweiz. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die anfallenden Kosten des Versicherten.
Hinweis: Zum Teil wird die europäische Versichertenkarte von den ausländischen Ärzten nicht akzeptiert. Der Versicherte erhält dann eine Rechnung die er seiner Krankenkasse zur Erstattung vorlegt. Häufig übersteigt das Honorar des Auslandsarztes die Erstattungsleistung der gesetzlichen krankenkasse, so bleiben dann oftmals erhebliche Restkosten die der Versicherte selbst zahlen muss.
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