Deckungsanfrage im Schadenfall: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 20. September 2016, 09:39 Uhr

Deckungsnote

Bezeichnet den schriftlichen Auftrag des Versicherungsmaklers an den Versicherer ein benanntes Risiko, im Auftrag des Versicherungsnehmers, in Deckung zu nehmen.

Schlagwort: Deckung, Deckungsnote