Reiterunfallversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png |250px]] ||| Von | | [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png |250px]] ||| Von der reinen Reiterunfallversicherung wird häufig abgeraten. Der Versicherungsnehmer stellt sich i.d.R. mit der Normal-Unfallversicherung besser. Unfall-Invaliditätsschutz sollte immer und überall gegeben sein. ||| | ||
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Version vom 30. März 2021, 06:25 Uhr
Die Reiterunfallversicherung stellt eine besondere Art der Unfallversicherung dar. Im Gegensatz zur normalen privaten Unfallversicherung leistet diese jedoch nur bei Unfällen, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen.
- Versicherte Person
In diesem Tarif wird eine Person versichert. Es sielt keine Rolle welches Pferd geritten wird.
- versichertes Pferd
Dieser spezielle Tarif versichert alle Reiter eines bestimmten Pferdes über einen Vertrag. (nicht bei berufs- erwerbsmäßiger Tätigkeit).
👁 Siehe auch: Unfallversicherung
👁 Siehe auch: Sportunfähigkeitsversicherung
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Schlagwort: Reitunfallversicherung, Reiterunfallversicherung, Reitsport Unfallversicherung, Unfallversicherung für Reiter, Pferdehalterhaftpflicht, Pferdeeigentümerhaftpflicht