Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Mietsachschäden: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 2. April 2021, 10:55 Uhr
Pferde werden i.d.R. als sog. Einsteller in einem Reit-, Pferdestall untergebracht. Das Ausleihen eines Pferdeanhängers zwecks Transports zur Weide, zum Turnier oder in die Klinik, birgt viele Beschädigungsrisiken.
Mietsachschäden an:
- Stallungen,
- Reithallen,
- Offenstall
- gemieteten Boxen,
- geliehenem Pferdeanhänger,
- geliehenem Pferdetransporter
können optional versichert werden.
Sollte unbedingt mitversichert werden. Ist diese Risikoabsicherung in der Pferdehaftpflichtversicherung nicht enthalten, so lässt sich dies als Zusatzdeckung mit vereinbaren. |
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Schlagwort: Pferdehalterhaftpflicht, Pferdeeigentümerhaftpflicht