Firmenrechtsschutzversicherung, Kündigung durch Versicherer: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Firmenrechtsschutzversicherung, Versichererwechsel]]  <br />
[[Firmenrechtsschutzversicherung, Kündigung durch Versicherungsnehmer]]  <br />





Version vom 16. April 2021, 08:43 Uhr

Der Versicherer darf, wie auch der Versicherungsnehmer, den Vertrag kündigen.

Ordentliche Kündigung:

In der Regel beträgt die Laufzeit einer Rechtsschutzversicherung ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn keiner der Vertragspartner kündigt. Möchte die Versicherung die Rechtsschutzversicherungen beenden, muss sie dir spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigen.

Außerordentliche Kündigung:

Versicherer dürfen einem Kunden mitten in der Vertragslaufzeit kündigen. Die Voraussetzung ist, dass innerhalb eines Jahres die Kosten zweier Streitigkeiten zu begleichen sind. Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach der zweiten Deckungszusage erfolgen.

Fristlose Kündigung:

Wer die Beiträge für seine Rechtsschutzversicherung nicht zahlt, muss mit einer Kündigung rechnen. Der Versicherer muss den Versicherten zuvor schriftlich zur Zahlung aufgefordert haben. Außerdem muss die in der Mahnung genannte Frist verstrichen sein.


Siehe auch:
Firmenrechtsschutzversicherung, Versichererwechsel
Firmenrechtsschutzversicherung, Kündigung durch Versicherungsnehmer


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