Krankenversicherung private, Krankentagegeld / Krankentagegeldversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Schlagwort: Krankentagegeld, Krankentagegeldversicherung, Verdienstausfall, Verdienstausfallversicherung, Krankengeld


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Version vom 18. April 2021, 08:18 Uhr




Die Krankentagegeldversicherung / Verdienstausfallversicherung kann Bestandteil einer privaten Kostenvollversicherung oder auch als separate private Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden. Die Leistungen der GKV sind der Höhe und der Dauer (Aussteuerung) nach begrenzt, so dass mit der Zusatzversicherung diese Lücken geschlossen werden können.


  • Höhe der Krankentagegeldversicherung: Die private Krankentagegeldversicherung kann in Stufen von 5 oder 10 € bis zu einer Höhe von ca. 300 € täglich, von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich, versichert werden. (Das Krankengeld der GKV beträgt im Jahr 2022 täglich maximal 109,38 € und reicht somit vielen Versicherten nicht aus.) Das Krankentaggeld darf nicht zur Bereicherung führen.


  • Leistungsbeginn, dem Versicherungsnehmer stehen Tarife mit unterschiedlichem Leistungsbeginn zur Verfügung. Für den Selbständigen sind alle Krankentagegeld-Tarife (KT) offen:

- KT ab 4.Tag
- KT ab 8.Tag,
- KT ab 14.Tag,
- KT ab 22.Tag,
- KT ab 4.Woche,
- KT ab 7.Woche,
- KT ab 185.Tag,
- und weitere


  • Angestellte Versicherte erhalten vom Arbeitgeber eine Gehaltsfortzahlung, die wenigstens sechs Wochen gezahlt wird. So stehen dem Angestellten zur Differenzkostenabdeckung die Tarife mit einem Leistungsbeginn ab der siebten Woche, KT 7, zur Verfügung.


  • Personen ohne Erwerbseinkommen (Rentner, Hausfrau, Hausmann, Schüler, Student ...) ist der Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung, Verdienstausfallversicherung nicht möglich.


  • GKV Krankengeldhöhe, das GKV-Krankengeld beträgt höchstens 70 % des Bruttoeinkommens und maximal 90 % des Nettoeinkommens. Begrenzt wird es obendrein dadurch, dass das Einkommen nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt wird. Diese liegt mit ihrem Höchstsatz im Jahr 2022 bei 99.800,00 €, hieraus ermittelt sich dann der maximale Tagessatz von 109,38 € brutto . Liegt der Verdienst des Versicherten über der Beitragsbemessungsgrenze, ist eine private Krankentaggeldzusatzversicherung unumgänglich. Die Versicherung eines Krankentagegeldes ist für den privat versicherten Angestellten Voraussetzung, um den Beitrags-Arbeitgeberzuschuss zu erhalten. Ohne Krankentagegeld auch kein Zuschuss des Arbeitgebers.


⚠️ Der Pflichtversicherte wie auch der freiwillig Versicherte in der GKV hat keinen 100%igen Schutz.


Siehe auch:
Krankenversicherung private, Arbeitsunfähigkeit


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