Privatrechtsschutzversicherung, Verkehrsrechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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- VerkehrsRechtsschutz für alle Fahrzeuge der Familie § 21 Abs. 3 ARB V<br /> | |||
- Fahrerrechtsschutz (für Fahrer von fremden Fahrzeugen ) § 22 ARB<br /> | |||
- '''Schadenersatz Rechtsschutz'''<br /> | - '''Schadenersatz Rechtsschutz'''<br /> |
Version vom 18. April 2021, 11:01 Uhr
- Die Verkehrsrechtsschutzversicherung bietet diese Möglichkeiten der Deckung
- Verkehrsrechtsschutz für ein oder mehrere Fahrzeuge (Kennzeichen muss angegeben werden). § 21 Abs. 3 ARB V
- VerkehrsRechtsschutz für alle Fahrzeuge der Familie § 21 Abs. 3 ARB V
- Fahrerrechtsschutz (für Fahrer von fremden Fahrzeugen ) § 22 ARB
- Schadenersatz Rechtsschutz
- Strafrecht
Einige Versicherer bieten aber zusätzlich den sogenannten Spezial-Straf-Rechtsschutz an. Hier tritt die Versicherung zunächst immer ein, fordert aber alle angefallenen Kosten zurück, falls das Gericht feststellt, dass der Versicherte vorsätzlich gehandelt hat. Quelle: Finanztip-Recherche
- Steuerrecht
- Vertrags- u. Sachenrecht
- Verwaltungsrecht
- Ordnungswidrigkeiten
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