Privatrechtsschutzversicherung, Verkehrsrechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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- Verkehrsrechtsschutz als Fahrerrechtsschutz für die '''Fahrer von Fremdfahrzeugen'''  § 22 ARB<br />
- Verkehrsrechtsschutz als Fahrerrechtsschutz für die '''Fahrer von Fremdfahrzeugen'''  § 22 ARB<br />
   
   
*'''Wartezeiten im Verkehrsrechtsschutz'''<br />
*'''Wartezeiten im Verkehrsrechtsschutz'''<br />


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- Verwaltungsrecht (Verkehrssachen) - keine Wartezeiten<br />
- Verwaltungsrecht (Verkehrssachen) - keine Wartezeiten<br />
- Sozialrecht - keine Wartezeiten<br />
- Sozialrecht - keine Wartezeiten<br />


- '''Schadenersatz Rechtsschutz'''<br />
- '''Schadenersatz Rechtsschutz'''<br />

Version vom 18. April 2021, 11:13 Uhr

  • Die Verkehrsrechtsschutzversicherung bietet diese Möglichkeiten der Deckung

- Verkehrsrechtsschutz für ein/mehrere Fahrzeuge, hierzu muss das/die Kennzeichen angegeben werden. § 21 Abs. 3 ARB
- Verkehrsrechtsschutz für alle Fahrzeuge der Familie § 21 Abs. 3 ARB
- Verkehrsrechtsschutz als Fahrerrechtsschutz für die Fahrer von Fremdfahrzeugen § 22 ARB

  • Wartezeiten im Verkehrsrechtsschutz

- Steuerecht - keine Wartezeiten
- Strafrecht - keine Wartezeiten
- Verwaltungsrecht (Verkehrssachen) - keine Wartezeiten
- Sozialrecht - keine Wartezeiten

- Schadenersatz Rechtsschutz


- Strafrecht


Einige Versicherer bieten aber zusätzlich den sogenannten Spezial-Straf-Rechtsschutz an. Hier tritt die Versicherung zunächst immer ein, fordert aber alle angefallenen Kosten zurück, falls das Gericht feststellt, dass der Versicherte vorsätzlich gehandelt hat. Quelle: Finanztip-Recherche


- Steuerrecht


- Vertrags- u. Sachenrecht


- Verwaltungsrecht


- Ordnungswidrigkeiten


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