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Sterbegeldversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Beitragszahlungsdauer'''
* '''Beitragszahlungsdauer'''<br />
 
Die Sterbegeldversicherung wird im Regelfall mit einer Beitragszahlungsdauer bis zum 65. Lebensjahr, maximal bis zum 85. Lebensjahr vereinbart. Danach läuft die Sterbegeldversicherung beitragsfrei weiter. Auch eine einmalige Beitragszahlung ist möglich.  
Die Sterbegeldversicherung wird im Regelfall mit einer Beitragszahlungsdauer bis zum 65. Lebensjahr, maximal bis zum 85. Lebensjahr vereinbart. Danach läuft die Sterbegeldversicherung beitragsfrei weiter. Auch eine einmalige Beitragszahlung ist möglich.  


 
* '''Versicherungssumme'''<br />
'''Versicherungssumme'''
 
Die Höhe der Versicherungssumme ist abhängig vom Alter der zu versichernden Person sowie vom Beitragsaufwand, der durch den Versicherungsnehmer an das Versicherungsunternehmen geleistet wird - der Zeitpunkt bei Vertragsabschluss ist entscheidend -.  
Die Höhe der Versicherungssumme ist abhängig vom Alter der zu versichernden Person sowie vom Beitragsaufwand, der durch den Versicherungsnehmer an das Versicherungsunternehmen geleistet wird - der Zeitpunkt bei Vertragsabschluss ist entscheidend -.  
Eine Erhöhung der Versicherungssumme erfolgt während der Vertragslaufzeit durch die Leistungen aus der Überschussbeteiligung.  
Eine Erhöhung der Versicherungssumme erfolgt während der Vertragslaufzeit durch die Leistungen aus der Überschussbeteiligung.  


 
* '''Gesundheitsprüfung - Wartezeit'''<br />
'''Gesundheitsprüfung - Wartezeit'''
 
Auf Grund der geringen Versicherungssummen - höchstens 20.000 Euro - wird seitens der Versicherungsunternehmen auf eine Gesundheitsprüfung der versicherten Person verzichtet. Um jedoch das Risiko für den Versicherer zu verringern, wird eine Wartezeit vereinbart, bis die volle Versicherungssumme im Todesfall der versicherten Person zur Auszahlung kommt. Diese beträgt zwischen 6 Monaten und 3 Jahren, je nach Versicherer.  
Auf Grund der geringen Versicherungssummen - höchstens 20.000 Euro - wird seitens der Versicherungsunternehmen auf eine Gesundheitsprüfung der versicherten Person verzichtet. Um jedoch das Risiko für den Versicherer zu verringern, wird eine Wartezeit vereinbart, bis die volle Versicherungssumme im Todesfall der versicherten Person zur Auszahlung kommt. Diese beträgt zwischen 6 Monaten und 3 Jahren, je nach Versicherer.  
Verstirbt die versicherte Person innerhalb der Wartezeit werden die bereits eingezahlten Beiträge an die Hinterbliebenen erstattet.  
Verstirbt die versicherte Person innerhalb der Wartezeit werden die bereits eingezahlten Beiträge an die Hinterbliebenen erstattet.  


 
* '''Auszahlung'''<br />
'''Auszahlung'''
 
Die Auszahlung der Versicherungsleistung - Versicherungssumme zzgl. Überschussanteile - erfolgt, wenn die versicherte Person das 100. Lebensjahr vollendet hat bzw. verstirbt.  
Die Auszahlung der Versicherungsleistung - Versicherungssumme zzgl. Überschussanteile - erfolgt, wenn die versicherte Person das 100. Lebensjahr vollendet hat bzw. verstirbt.  






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