Stiftung Datenschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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Schlagwort: Datenschutzverordnung, Datenschutzgesetz
 
 




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Schlagwort: Datenschutzverordnung, Datenschutzgesetz
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Aktuelle Version vom 19. April 2021, 19:05 Uhr

Im Januar 2013 wurde von der Bundesrepublik Deutschland die Stiftung Datenschutz als Stiftung des privaten Rechts gegründet. Es handelt sich hierbei um eine gemeinnützige Stiftung ohne gewerblichen Interessen. Diese wurde zum Selbstdatenschutz der Bürger eingerichtet. Hierbei spielen Bildungsprogramme und Aufklärungsmaßnahmen eine zentrale Rolle. Die wesentliche Aufgabe der Stiftung ist die Förderung des Schutzes der Privatsphäre sowie die Sensibilisierung der Werte für Privatheit und persönlicher Informationen. Das Ziel der Stiftung ist die Etablierung eines Dialogforums, das Vorschläge entwickelt, die zu einer praxisgerechten und wirksamen Datenpolitik führen.


  • Struktur der Stiftung

Der Sitz der Stiftung Datenschutz befindet sich in Leipzig. Zu den Organen der Stiftung zählen:

- der die Geschäfte führende Vorstand
- der die Geschäftsführung überwachende Verwaltungsrat
- der beratende Beirat


  • Aktivitäten

Die Stiftung Datenschutz weist in den Medien auf die nachfolgenden Punkte hin:

- Selbstverantwortung der Menschen
- Möglichkeiten zum selbständigen Datenschutz
- Wert der eigenen Daten
- kommentieren von technischen Entwicklungen


Die Stiftung Datenschutz wurde mit einem Stiftungsvermögen von 10 Mio. Euro ausgestattet. Aus dem Stiftungskapital können maximal 200.000 Euro für laufende Ausgaben entnommen werden.


Siehe auch:
Datenschutz Grundverordnung der EU



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