Fremdschaden: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 25. April 2021, 07:18 Uhr

Wenn durch die Schuld des Versicherungsnehmers Dritte, als Personenschaden oder das Eigentum Dritter, als Sachschaden beschädigt wird, spricht man von einem Fremdschaden.


Siehe auch:
Eigenschaden / Eigenschadenversicherung



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Schlagwort: Eigenschaden, Eigenschäden, Fremdschaden, Fremdschäden -.-.-.-